
Bei uns erwartet Dich eine Vergütung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF) – ergänzt durch attraktive Zusatzleistungen
Zu den Zusatzleistungen zählen zum Beispiel: Jahressonderzahlung, Kinderzulage, Tätigkeitsspezifische Zulagen wie z.B. Zuschläge für Schichtdienst, kirchliche Zusatzversorgung und vieles mehr. Hier kannst Du Dich über weitere Pluspunkte der Graf Recke Stiftung als Arbeitgeberin informieren
Dein Gehalt richtet sich dabei nach Deiner Tätigkeit (Eingruppierung in den entsprechenden Entgeltgruppenplan und die Entgeltgruppe) sowie Deiner Berufserfahrung (Stufenzuordnung innerhalb der Entgeltgruppe).
Je nach Entgeltgruppenplan gibt es vier oder sechs Stufen, die die Berufserfahrung widerspiegeln: Je mehr einschlägige Berufsjahre Du für die Tätigkeit bei der Graf Recke Stiftung vorweisen kannst, desto höher die Stufe – und damit Dein Gehalt. Der Aufstieg in den Stufen erfolgt automatisch nach festgelegten Zeiträumen, wodurch sich Dein Einkommen mit zunehmender Erfahrung kontinuierlich erhöht. Zusätzlich erhöhen regelmäßige Tarifsteigerungen das Gehalt, ohne dass Du eine Gehaltserhöhung verhandeln musst.
Was steckt hinter dem BAT-KF?
Der Tarif BAT-KF (Bundes-Angestelltentarifvertrag – Kirchliche Fassung) ist ein Tarifvertrag, der für die Beschäftigten in den Einrichtungen der Diakonie gilt. Er regelt die Arbeitsbedingungen, einschließlich Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und viele weitere Leistungen, und ist speziell auf die Bedürfnisse von kirchlichen und sozialen Einrichtungen zugeschnitten. Der BAT-KF bietet eine faire Entlohnung und sichert die Rechte der Mitarbeitenden in diesen Bereichen. Im Rahmen des BAT-KF werden verschiedene Entgeltgruppen für unterschiedliche berufliche Berufe definiert, um eine transparente Entlohnung sicherzustellen.
Hier findest Du alle Infos zum BAT-KF, die aktuellen Entgeltgruppenpläne sowie die Entgelttabellen:
Was Du bei uns verdienen kannst
Konkrete Beispiele für Dein mögliches Brutto-Einkommen
Diese Beispiele sind anhand der kirchlichen Arbeitsrechtsregelung BAT-KF nach Verhandlungsstand bis zum 30.04.2026 berechnet.
Kirchliche Zusatzversorgungskasse:
Deine Zusatzrente im kirchlichen Dienst
Neben dem Gehalt profitieren Mitarbeitende der Graf Recke Stiftung von der Zusatzversorgung (betriebliche Altersvorsorge) bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK). Diese ergänzt die gesetzliche Rente und sorgt für eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter. Die Beiträge für die Zusatzversorgung betragen 6% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, davon übernimmt 5,25% die Arbeitgeberin. Gegebenenfalls können sogar Zeiten von Einzahlungen n andere Versorgungskassen übernommen werden. Zusätzlich kannst Du eine freiwillige höhere Leistung bei der KZVK einzahlen und damit Deine Altersvorsorge aufstocken. Ein echter Vorteil für alle, die langfristig im kirchlichen oder sozialen Bereich arbeiten.

